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Bundesgrenzschutz

BGS-Wappen

Von 1952 bis 1956 wurde die Kurhessenkaserne vorübergehend Heimat der aus Lübeck kommenden BGS-Abteilung IV West. Der offizielle Einzug von zunächst drei Hundertschaften erfolgte am 11. Oktober 1952. Die Pioniertradition wurde dann von dem zur nachrückenden vierten Hundertschaft gehörenden Pionierzug gewahrt, der im März 1953 von Höxter nach Hann. Münden verlegt wurde. Zugführer war Leutnant Wenske, der später (1967 bis 1970) als Kommandeur des Pionierbataillons 2 in die Kurhessenkaserne zurückkehren sollte. Abteilungs-Kommandeur war Oberstleutnant i. BGS Poggendorf.

Zeitungsartikel

"Göttinger Tageblatt" v. 6. Dez. 1952 (Bitte auf den Artikel klicken!)

1956 wurde die Grenzschutzabteilung nach Duderstadt verlegt, um den ersten Bundeswehrpionieren Platz zu machen.



Ehrenformation 1956

  Bildergalerie von Henning Install, 1956  


Musikkorps 1953

1953: BGS-Musikorps vor dem Mündener Rathaus

Zeitungsartikel

"Hessische Nachrichten" v. 29. Mai 1954 (Bitte auf den Artikel klicken!)


Hintergrund

Der Bundesgrenzschutz wurde 1951 aufgestellt. Als Geburtsstunde gilt der 16.03.1951, dem In-Kraft-Treten des 1. Gesetzes über den Bundesgrenzschutz. Die Stärke wurde auf zunächst 10.000 Mann festgelegt. Auch vor dem Hintergrund des Volksaufstandes in der DDR wurde durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 19.06.1953 die Gesamtstärke auf 20.000 Mann erhöht.

Nach Aufstellung der Bundeswehr trat am 30.05.1956 das 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutz in Kraft, das den BGS zum schnellen Aufbau der Bundeswehr heranzog. Das Gesetz eröffnete den Beamten des BGS die Möglichkeit, in die Bundeswehr zu wechseln. Nachdem sich ein erheblicher Teil der Beamten für die Bundeswehr entschieden hatte, begann im Herbst 1956 der Wiederaufbau des BGS.

Erich Hinkel, ein ehemaliger Angehöriger des GrenBtl 22, schrieb in seiner Abhandlung "Erinnerungen an meine Bundeswehrzeit" über die Probleme der Übernahme:

"Am 1. Juli 1956 traten unter Führung von Oberstleutnant von Donath fast alle Angehörigen der II. Grenzschutzgruppe 4 in Hannoversch-Münden zur Bundeswehr über und bildeten das Grenadierbataillon 22.

Dabei verfuhr man verwaltungsrechtlich sehr bedenklich. Es handelte sich um einen Wechsel aus der Beamtenlaufbahn in die Laufbahn eines Soldaten. Nach deutschem Recht kann dies nur mit vorheriger Zustimmung des Beamten erfolgen. Hier ging man einen anderen Weg, indem man einfach jeden in die Bundeswehr übernahm, der sich nicht ausdrücklich für den Bundesgrenzschutz entschied. Der Gesetzgeber wollte möglichst alle Grenzschutz-Angehörigen in die Bundeswehr überführen. Das Verbleiben im Bundesgrenzschutz sollte eine Ausnahme sein. Unerwarteterweise sprachen sich 42 % der Beamten für ein Verbleiben im Grenzschutz aus. Dies war nicht zuletzt Ausdruck ihrer zunehmenden Enttäuschung über die zwielichtige Haltung des Amtes Blank gegenüber dem Grenzschutz.

Man wollte die Abneigung im Grenzschutz damit auffangen, in dem man fast alle Grenzjäger, die im Grenzschutz kaum Aussicht hatten, in die Unterführerlaufbahn aufzusteigen, an Unterführerlehrgängen teilnehmen ließ, so dass sie als Unteroffiziere in die Bundeswehr übernommen werden konnten.

Wie man mir erzählte, gab es Einheiten, die fast geschlossen beim BGS blieben bzw. in die Bundeswehr übertraten. Hier spielte die Persönlichkeit der jeweiligen Kommandeure bzw. Führer eine große Rolle. Nach dem Motto: wo der Chef hingeht, gehe ich mit. Dies zeugte von guten kameradschaftlichen Verhältnissen in den Grenzschutzeinheiten.

Hinzu kam das Heiratsverbot bei den Mannschaften und Unterführern im Bundesgrenzschutz. Sie konnten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres keine Ehe eingehen. Wer zur Bundeswehr übertrat konnte sofort die Dame heiraten, mit der er teilweise schon Jahre lang zusammenlebte."

Weiter zur Mündener "BGS-Bildergalerie"


Info "Grenadierbataillon 22"

Weitergehende Info von 1953 (PDF-Datei)     www.bgs-erinnerung.de

www.beim-alten-bgs.de


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